Der Beirat besteht aus mindestens sechs ständigen Mitgliedern. Analog zu § 11.2 der Vereinssatzung beträgt die Amtszeit des Beirates sechs Jahre. Der Beirat wird vom Vorstand vorgeschlagen und durch die Mitgliederversammlung gewählt. Die Mitglieder des Beirates müssen fachlich und persönlich geeignet sein. Mitglied des Beirates können nur Personen sein, welche kein Führungsamt in der Feuerwehr
der Stadt Kleve bekleiden.
Der Beirat wählt aus seiner Mitte einen ständigen Vertreter als Mitglied des Vorstandes. Er berät den Vorstand und wirkt bei der Mitgliedergewinnung und Gewinnung von Sponsoren aktiv mit. Der Beirat berät stellvertretend für die Mitglieder bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als
2.500,00 € den Vorstand und tagt mindestens einmal jährlich.